1) Sie haben als Elternteil ein Problem, Ihren gerichtlich oder vertraglich zustehenden Umgang mit Ihren Kindern durchzusetzen.
Im Wege einer direkten Ladung des Gegners, der sogenannten citation directe, vor ein Strafgericht, ist diese Verfehlung des anderen Elternteils, unter bestimmten Voraussetzungen, strafrechtlich verfolgbar.
2) Sie haben als Elternteil Schwierigkeiten, die Zahlung des gerichtlich oder vertraglich verbindlich festgelegten Unterhalts zu erhalten.
Im Wege der vorgenannten "citation directe" kann gegen den nicht zahlenden Elternteil, unter bestimmten Voraussetzungen, strafrechtlich vorgegangen werden.
Im Rahmen von Rechtshilfeersuchen aus Frankreich und bei einer Ladung per Einschreiben brauchen Sie Beratung durch einen routinierten und mit der französischen Verfahrensordnung vertrauten Anwalt.
Sprachkenntnisse alleine genügen den Anforderungen der Bearbeitung nicht.
Liegt ein europäischer Haftbefehl gegen Sie vor, ist die anwaltliche Beratung im Wissen um das frz. Verfahren wichtig.